Von Mario Manderscheid auf Sonntag, 03. Mai 2020
Kategorie: Bürger-Blog

Öffnung und Nutzung des Spielplatzes

Ab heute sind die Türen des Spielplatzes endlich wieder für unsere kleinen geöffnet. Für die Nutzung des Spielplatzes gelten jedoch Regeln. Nach der rheinland-pfälzischen fünften Corona-Bekämpfungsverordnung gelten für die Nutzung der Spielplätze die gleichen Einschränkungen wie für den "Aufenthalt im öffentlichen Raum" im Allgemeinen. Das heißt im Detail: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten."
Trotz der Freude über die Öffnung des Spielplatzes bitten wir Euch, diese Regeln zu beachten.

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